Wird die NADA selbst bei Verstößen gegen die Anti-Doping-Bestimmungen als Verfolgungsbehörde tätig?

Die NADA wird in keinem Fall repressiv tätig. Dies liegt daran, dass die NADA als privatrechtliche Stiftung nicht mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattet ist. Die Sanktionshoheit liegt gemäß Art. 9 GG momentan bei den Sportverbänden. Darüber hinaus gibt es keine Kompetenzen einer staatlichen Ermittlungsbehörde in Deutschland. In anderen Ländern ist das teilweise anders, weil die dortigen Anti Doping Agenturen an das jeweilige Sportministerium oder andere staatliche Behörden angegliedert sind. In Deutschland ist dagegen die Sanktionierung gedopter Sportlerinnen und Sportler ausschließlich Angelegenheit der Sportfachverbände.