Medikamente
Medizinische Ausnahmegenehmigungen
Müssen Athletinnen und Athleten aus medizinischen Gründen ein Medikament einnehmen, das eine verbotene Substanz enthält, muss hierfür eine Medizinische Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
- Zuständigkeiten
- TUE – Standardverfahren für verbotene Substanzen
- Kein Doping-Verstoß bei Vorliegen einer TUE
Im Internationalen Standard der WADA für Medizinische Ausnahmegenehmigungen (Therapeutic Use Exemption, TUE) werden das Antrags- und Genehmigungsverfahren und die entsprechenden Zuständigkeiten festgelegt.
Das Antragsformular für die TUE muss gemeinsam mit dem Arzt oder der Ärztin ausgefüllt und mit den erforderlichen medizinischen Unterlagen bei der zuständigen Organisation eingereicht werden. Eine Ausnahme gibt es für Athletinnen und Athleten, die keinem Testpool angehören. Sie können – außer bei internationalen Wettkämpfen – die Notwendigkeit der Behandlung von vielen an sich verbotenen Substanzen zum Teil durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung nachweisen. Bitte wenden Sie sich hierzu direkt an die NADA.
Zuständigkeiten
Für Athletinnen und Athleten, die auf internationaler Ebene starten oder die einem internationalen Testpool (IRTP) angehören, ist der internationale Sportfachverband zuständig. In allen anderen Fällen werden Anträge auf Ausnahmegenehmigungen an die NADA gestellt. In Ausnahmefällen kann die NADA mit dem vorherigen Einverständnis des internationalen Fachverbandes Ausnahmegenehmigungen auch für die internationalen Sportlerinnen und Sportler erteilen.
TUE – Standardverfahren für verbotene Substanzen
Einige Medikamente, die verbotene Substanzen enthalten, sind für die Behandlung bestimmter Krankheiten unverzichtbar. Das gilt zum Beispiel für die Behandlung von Morbus Crohn, insulinpflichtigem Diabetes mellitus, Asthma, rheumatischen Erkrankungen, Glaukomen, Herz-Kreislauferkrankungen und die Therapie des Aufmerksamkeitsdefizit-/ Hyperaktivitässyndroms (ADHS). Für diese Medikamente kann eine Medizinische Ausnahmegenehmigung im Standardverfahren (TUE) beantragt werden.Das Antragsformular für die TUE muss gemeinsam mit dem Arzt oder der Ärztin ausgefüllt und mit den erforderlichen medizinischen Unterlagen bei der zuständigen Organisation eingereicht werden. Eine Ausnahme gibt es für Athletinnen und Athleten, die keinem Testpool angehören. Sie können – außer bei internationalen Wettkämpfen – die Notwendigkeit der Behandlung von vielen an sich verbotenen Substanzen zum Teil durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung nachweisen. Bitte wenden Sie sich hierzu direkt an die NADA.
Kein Doping-Verstoß bei Vorliegen einer TUE
Wenn für eine verbotene Substanz oder eine verbotene Methode eine gültige Medizinische Ausnahmegenehmigung entsprechend dem International Standard for Therapeutic Use Exemptions oder dem Standard für Medizinische Ausnahmegenehmigungen vorliegt, stellen folgende Sachverhalte für den jeweiligen Athleten keinen Verstoß gegen Ani-Doping-Bestimmungen dar:- Vorhandensein einer verbotenen Substanz oder ihrer Metaboliten oder Marker (Art. 2.1 NADA-Code)
- Versuch des Gebrauchs einer verbotenen Substanz oder verbotenen Methode (Art. 2.2)
- Besitz verbotener Substanzen und verbotener Methoden (Art. 2.6)
- Verabreichung oder Versuch der Verabreichung einer verbotenen Substanz oder Methode (Art. 2.8)
Online-Angebote der NADA
- Standard für Medizinische Ausnahmegenehmigungen (TUE) 2012 (PDF) Die NADA bietet den Standard für Medizinische Ausnahmegenehmigungen als Bestandteil des NADA-Codes zum Download an. Das Dokument (PDF, 531 KB) enthält detaillierte Erläuterungen zum Antrags- und Genehmigungsverfahren. (Stand: Januar 2012; Recherchedatum: 31.12.2011)