Verbotene Substanzen

Bei bestimmten Sportarten verbotene Substanzen

Alkohol und Betablocker sind nur bei bestimmten Sportarten während des Wettkampfs verboten. In anderen Sportarten oder im Training sind diese Substanzen grundsätzlich erlaubt, wenn auch – zumindest was Alkohol betrifft – nicht gern gesehen.


 

P1 – Alkohol

Alkohol ist bei Wettkämpfen in nachfolgend aufgeführten Sportarten verboten. Der Grenzwert liegt für alle genannten Sportarten bei 0,1 g/l.
  • Bogenschießen (FITA)
  • Karate (WKF)
  • Luftsport (FAI)
  • Motorbootsport (UIM)
  • Motorradsport (FIM)
  • Motorsport (FIA)

     

    P2 – Betablocker

    Welche Wirkstoffe zur Substanzklasse der Betablocker gehören, steht in der WADA-Verbotsliste. Bei folgenden Sportarten sind Betablocker in Wettkämpfen verboten:
      • Billard (alle Disziplinen) (WCBS)
      • Bogenschießen (FITA) (auch außerhalb von Wettkämpfen verboten)
      • Boule (CMSB)
      • Bridge (FMB)
      • Darts (WDF)
      • Golf (IGF)
      • Kegeln und Bowling (FIQ)
      • Luftsport (FAI)
      • Motorbootsport (UIM)
      • Motorsport (FIA)
      • Schießen (ISSF, IPC) (auch außerhalb von Wettkämpfen verboten)
      • Skifahren/Snowboarding (FIS) Skispringen, Freistil aerials/halfpipe und
      • Snowboard halfpipe/big air
      Medizinische Ausnahmegenehmigung: Keine. Über 50-jährige Athletinnen und Athleten, die keinem Testpool angehören, müssen bei Dopingkontrollen über die medizinisch notwendige Behandlung mit Betablockern eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, die dem Protokoll der Kontrolle beigefügt wird. Bei internationalen Wettkämpfen gelten die Regelungen des internationalen Fachverbands.

      Besonderheiten: Im Schießsport und im Bogenschießen sind Betablocker auch außerhalb von Wettkämpfen verboten.