Mein Sportler hat ein Medikament verordnet bekommen, das nicht auf der Verbotsliste steht. Ist die Einnahme dann unbedenklich?

Nein, entscheidend ist der Wirkstoff, nicht der Name des Medikaments. Dieselben Wirkstoffe können in Medikamenten mit verschiedenen Handelsnamen enthalten sein. Zudem kommen ständig neue Medikamente auf den Markt. Deshalb sind in der Verbotsliste nur Wirkstoffe aufgelistet. Verboten sind alle Medikamente, die die jeweilige Substanz enthalten. Diese Regelung ist immer eindeutig, selbst dann, wenn ein Medikament neu oder unter neuem Namen auf dem Markt ist.

Es ist daher notwendig, die Inhaltsstoffe eines jeden Medikaments mit der Verbotsliste abzugleichen.
Empfehlen Sie den Athletinnen und Athleten eindringlich, beim Arztbesuch die jeweils aktuelle Verbotsliste zum Abgleich vorzulegen und darauf hinzuweisen, dass sie den Anti-Doping-Bestimmungen unterliegen. Auch frei verkäufliche Medikamente sollten immer mit der Verbotsliste abgeglichen werden. Anfragen zu Medikamenten sind auch über die Medikamentendatenbank NADAmed oder individuell per Fax, Post oder E-Mail an die NADA möglich.