Müssen regelmäßige Tätigkeiten immer drei Monate im Voraus eingetragen werden?
Zum Zeitpunkt der Quartalsmeldung sollten alle bekannten regelmäßigen Tätigkeiten bereits im Profil hinterlegt werden. Regelmäßige Tätigkeiten wie Training, Schule, Universitätsvorlesungen oder Arbeit sind bei der Quartalsmeldung einzutragen. Diese Angaben können jederzeit aktualisiert werden. Regelmäßige Tätigkeiten können zum Beispiel durch einen Ortsdeskriptor schon im Vorfeld angelegt und auf einmal im Profil angefügt werden. So kann Arbeit beim Eintragen gespart werden, da es sich um eine sich wiederholende Tätigkeit handelt. Bei Krankheit sollten die regelmäßigen Tätigkeiten für die Dauer der Erkrankung aus dem Profil gelöscht werden.