Wie kann mein Athlet sich gegen den Bescheid über eine positive Dopingprobe wehren?
Wenn die A-Probe einen positiven Befund ergibt, wird der Athlet schriftlich benachrichtigt. Ist er sicher, dass er nicht - auch nicht "versehentlich" - gedopt hat, kann er innerhalb einer vorgegebenen Frist nach Erhalt der Benachrichtigung schriftlich verlangen, dass eine Analyse der B-Probe vorgenommen wird. Fordert die zuständige Organisation hierfür einen Vorschuss, wird die Analyse der B-Probe erst durchgeführt, wenn der Athlet den Vorschuss gezahlt hat. Der Athlet hat das Recht, bei der Öffnung der B-Probe anwesend zu sein oder eine Person seines Vertrauens hinzuzuziehen. Ein Verzicht auf die Analyse der B-Probe wird als Indiz dafür angesehen, dass die Analyse der B-Probe das Ergebnis der A-Probe bestätigen würde.
Der Athlet kann darüber hinaus Kopien der Laborunterlagen zur Analyse der A-Probe anfordern und schriftlich darlegen, warum er den Doping-Vorwurf für unbegründet hält. In jedem Fall muss er selbst den Beweis erbringen, dass er nicht gedopt hat.
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